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Abgemahnt fürs eigene Werk

Soweit mit bekannt wird in der Filmbranche zumindest den Darstellern jeweils eine Kopie des fertigen Films überlassen. Als Bonustrack zur geleisteten Arbeit oder wie auch immer. Ein Fall aus der Pornobranche zeigt das Gegenteil. Ein Darsteller wurde nach seiner Darbietung zwar wie vertraglich vereinbart entlohnt, eine kostenfreie Kopie des Werks wurde ihm jedoch vorenthalten.

Um sich zu ersparen, für den Film, in welchem er selbst mitwirkte gegen Geld zu erstehen wurde der Weg über Filesharing und damit Tauschbörse genommen. Dies endete in einer Abmahnung; die geforderte Summe war höher als das ursprüngliche Honorar.

Eine Kontaktaufnahme der Darstellers mit dem Produzenten resultierte weder eine Rückziehung der Abmahnung noch in einer kostenlosen Kopie der DVD um den sich der ganze Zirkus dreht.

Über eine Anwaltskanzlei konnt die Summe der Abmahnung soweit gesenkt werden, dass ein Großteil des ursprünglichen Honorars übrig blieb. Die Höhe der Anwaltskosten sind mir nicht bekannt.

Fassen wir zusammen: Mitwirkung in einem Film, wofür keine kostenfreie Kopie des fertigen Werks erhältlich war resultiert in einer Klage die das Honorar für die Mitwirkung übersteigt und endet vor dem Rechtsanwalt.

Junge Junge. In der Pornobranche gibts wenig Zuckerlecken.