Fernzugriff auf mobile Kommunikationsmittel durch Trojaner etc. ist bekannt.
Vorweg: Um technischen Jargon so weit als möglich zu umgehen, nimmt sich die Übersetzung einige Freiheiten. Der jeweils übertragenen Textstelle folgt stets das Original.
Übersetzung und Hervorhebungen durch den Autor dieses Blogeintrages – und ich kann und will mich nicht für die Richtigkeit der übersetzten Inhalte in der wiedergegebenen Form verbürgen! Vorlage ist das U.S. Patent No. 8,254,902 vom 28. August 2012.
- mobile device – tragbare elektronische Kommunikationsmittel:
Mobiltelefone, Smartphones, Computer; was auch immer Strom zur Verwendung benötigt. Da auch Zeichensprache ein Kommunikationsmittel ist diese Abgrenzung - policy – Funktionsumfang Handlungsweise, Regel(werk): vergleichbar mit »Nutzerprofilen«: individuelle Zusammenstellung von Signaltönen, Lautstärke, Intensität der Hintergrundbeleuchtung, Alarmsignale, etc. mit denen ein gewisses Verhalten bestimmt wird. Dieses Verhalten kann als Sammlung von Regeln gesehen werden.
Deins ist nicht Deins
Ende August 2012 wurde Apple® Inc. unter U.S. Patent No. 8,254,902 ein Patent auf Folgende erteilt:
Das Original ist immer unter dem jeweiligen Zitat. Alle Zitate stammen aus dem ursprünglichen englischen Text des Patents, welcher über diesen Link abgerufen werden kann.
Fernzugriff durch wen? auf das Telefon
In der Einleitung des Patents wird der grundlegende Inhalt und Umfang des zu patentierenden dargelegt:
Die bloße Möglichkeit, mit mobilen Kommunikationsgeräten in bestimmten Umfeldern Daten zu senden wird als Bedrohungsszenario dargestellt:
Zusammenfassend: es wird die Möglichkeit patentiert, dass tragbare, elektronische Kommunikationsmittel [z.B. Mobiltelefone] in sensiblen Bereichen in einen Bereitschaftsmodus versetzt werden können. Was sensiblen Bereiche sein können?
Verdeckten Polizeieinsätzen und die Sicherheit eines ruhigen Schlafs trennt hier ein Satzzeichen. Aber auch an die Flugsicherheit wird gedacht – und mögliche terroristische Aktivitäten:
Umsetzung
Im »Abstract« des Patents findet sich zusammengefasst Folgendes zur Umsetzung, welche später noch genauer dargelegt wird:
Zusammengefasst: entweder das einzelne Gerät ist über andere mobile Kommunikationsgeräte (z.B. Mobiltelefone) oder über einen statischen Zugangspunkt (z.B. Sendemast für Mobiltelefone) erreichbar. Das Patent beschreibt verschiedene Methoden, welche alle auf Funkübertragung basieren: WLAN, GPS, Bluetooth, WiFi Hotspot, Wireless Access Point [WAP], … weswegen es auch »kabellose Kommunikation« heißt.
Beiden Punkten ist gemeinsam, dass nicht die Person, welche das Gerät mit sich trägt darüber bestimmt, ob diese Verhaltensweisen aktiviert werden, sonder der Zugriff von außen kommt. Vom Gedanken, mit Kauf eines Geräts dies tatsächlich zu erwerben sollte man sich vor längerer Zeit bereits verabschiedet haben.
Das Recht auf freie Meinungsbildung
Mit der Möglichkeit, über ein Mobiltelefon, ohne dem die Wenigsten noch außer Haus gehen, Bilder und Videos zu erstellen ermöglichte das gern beschriebene Aufbrechen der Berichterstattung. Jede_r kann Nachrichten erstellen und sie dem Rest der Welt zur Verfügung stellen. Die Reichweite Einzelner als Sender und Empfänger ist theoretisch nur durch den Zugang zu solchen Technologien beschränkt.
Unter dem Schlagwort Web 2.0 wird das »Mitmachweb« abgefeiert: Blogs, soziale Netzwerke, Nachrichtendienste, etc. Jede_r hat etwas zu sagen, und bläst dies ungefragt und ungefiltert ins weiße Rauschen des Internets. Gut so.
ABER:Wie viele Videos und Fotos entstanden entgegen dem Willen der darauf Abgebildeten; wie etwa bei übergriffen von Ordnungskräften auf weniger gut ausgerüstete Zivilisten? Wenn die Möglichkeiten zur Kommunikation per Patent beschnitten werden können, so kommt dies einer Beschneidung des Zugangs zu alternativen Medienquellen gleich. Womit dem Recht auf freie Meinungsbildung der Boden entzogen wird.
Angst? Mit »Sicherheit« nicht!
Ideen werden patentiert, um deren Umwandlung in Geld und den Anspruch auf dessen Ausbezahlung sich zu sichern. Weiters ist es gängige Politik vieler Unternehmen, Patente im großen Stil einzukaufen, auch wenn diese dann bis auf Weiteres nicht zur Anwendung kommen. Werden ähnliche Patente eingereicht, so können diese angefochten oder eingekauft werden. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Weltweit werden Prozesse um astronomische Summen geführt, wer wem welche Ideen abgeschaut haben soll. Aber worauf ich hinaus will:
Soll ich mir durch die Existenz dieses Patents die Woche ruinieren lassen – oder mir den Begriff »Sicherheit« wieder einmal bitter auf der Zunge zergehen lassen. Sicherheit ist ein abstrakter Begriff. Abstrakte Begriffe bezeichnen etwas, das nicht greifbar ist, von dem alle aber eine annähernd ähnliche Vorstellung haben dürften, da auf diesen Dingen Kommunikation aufbaut. Dass mit dem Argument Sicherheit!
Sicher soll nur der Tod sein. Aber selbst danach lauern noch Gefahren: dass mal jemand eine Leiche vom Friedhof klaut ist durchaus schon vorgekommen.
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