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Ein Pressebericht der Polizei München

 

»Die 23-Jährige wurde wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zur Anzeige gebracht«

Am 20.01.2013, gegen 15.20 Uhr, verständigte eine 23-jährige Frau telefonisch die Einsatzzentrale über einen Beziehungsstreit mit ihrem Ex-Freund. Dieser soll sie zuvor bedroht und geschlagen haben. Zur Klärung des Sachverhaltes wurden beide Personen zur Polizeiinspektion 21 (Au) gefahren.

Während der Fahrt im Streifenfahrzeug sowie auf der Polizeiinspektion rastete die junge Frau – nach Angaben der eingesetzten Polizeibeamten vermutlich unter Drogeneinfluss stehend – aus und musste deshalb gefesselt werden.

Auf der Polizeiinspektion 21 wurden ihr die Handfesseln wieder abgenommen, worauf sie sofort wieder begann, um sicht zu treten. Nachdem ihr die Handfesseln wieder angelegt wurden, spuckte sie einem Beamten ins Gesicht. Nach Angaben des eingesetzten Polizeibeamten versuchte sie anschließend mit dem Kopf nach ihm zu stoßen. Um sich davor zu schützen, versetzte er ihr einen Faustschlag gegen den Kopf.

Die 23-Jährige wurde wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zur Anzeige gebracht. Im Rahmen der Anzeigenerstattung wurde bereits der Fauststoß des Polizeibeamten gegen den Kopf von der Frau dokumentiert.

Zur Klärung des Drogenkonsums von der 23-Jährigen, der von ihr vor Ort auch eingeräumt wurde, sollte eine Blutentnahme durchgeführt werden. Diese wurde zwar von der Staatsanwaltschaft beantragt, aber vom diensthabenden Richter abgelehnt. Mit einer freiwilligen Blutentnahme war die 23-Jährige nicht einverstanden.

Nach Hinzuziehung eines Notarztes wurde die junge Frau in ein Krankenhaus verbracht. Die Beamten fertigten von den Verletzungen Lichtbilder.

Am 25.01.2013 erstattete der Rechtsanwalt von ihr fernmündlich beim Polizeipräsidium München Anzeige, da seine Mandantin im gefesselten Zustand zwei Faustschläge ins Gesicht erhalten habe.

Zur Klärung des Sachverhaltes wurden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

Die 23-Jährige wurde noch am selben Tag im Beisein ihres Rechtsanwaltes vom Dezernat für Amtsdelikte als Zeugin einvernommen.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird zu klären sein, ob die vom Beamten angenommene Notwehrsituation vorlag.

Die bisherigen Ermittlungsergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft München I vorgelegt.



[ Presseaussendung der Polizei München ]


nach den Amtshandlungen [Bildquelle; Anmerkung: das Bild war dem Bericht nicht beigelegt ]

 


 

Leitbild der Bayerischen Polizei –
Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Zukunft

[ Anm.: gekürzte Fassung; → Vollversion ]

Präambel   Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dieser grundgesetzlichen Verpflichtung bewusst, entwickelten die Angehörigen der Bayerischen Polizei das folgende Leitbild. Es ist Ausdruck des Selbstverständnisses und setzt Akzente für künftige Herausforderungen.

Unser hohes Ansehen in der Bevölkerung ist uns wichtig.   Wir arbeiten erfolgreich, sind für den Bürger präsent und gewährleisten so einen hohen Sicherheitszustand und ein gutes Sicherheitsgefühl. Günstige Rahmenbedingungen und ein gutes Betriebsklima tragen dazu bei. Persönliches Engagement und zeitgemäße, praxisnahe Aus- und Fortbildung sind für uns der richtige Weg.

Der Umgang mit Menschen stellt an uns höchste Anforderungen.   Wir sind für den Bürger da. Seine Anliegen respektieren wir und behandeln alle gleich. Wir wecken Verständnis für unsere Arbeit. Wir alle arbeiten kameradschaftlich zusammen und unterstützen uns gegenseitig. Dabei gehen wir offen und ehrlich miteinander um. Vorgesetzte führen gerecht, handeln menschlich und schaffen Vertrauen.

[ → Quelle: Leitbild der Bayer. Polizei – Handlungs- und Orientierungsrahmen für die Zukunft ]