Skip to content

»Vergabepraxis im Österreichischen Innenministerium…«

 

Lockere G’schpassetterl sowie Erheiterliches aus einem der Zentren des Staates

»Korrekte Abwicklungen in einer Amtszeit haben den Vorteil, dass man sich nachher nicht so viele Gedanken machen muss«
[ Bundeskanzler Werner Faymann, Quelle ]

Der Rechnungshof legte unlängst den Bericht Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk vor. Neben einer Kurzfassung steht der gesamte Bericht als .pdf Download [o.9 MB] zur Verfügung. [Sofern nicht anders notiert entstammen alle als »Zitate« gekennzeichneten Abschnitte diesem Bericht].

»Das BMI hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaffungsvolumen«

Erteilt die Regierung Aufträge an private Firmen, so muss ab einer gewissen Summe [2010: € 100.000] eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. In mehr als der Hälfte der 15.000 untersuchten Fälle lag der Wert unter dieser Schwelle, womit eine Ausschreibung entfiel.

»In mehr als der Hälfte der … überprüften Beschaffungsfälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbesondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation. In einigen Fällen verletzte das BMI auch Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, bspw. durch unzulässige Direktvergaben.« [Quelle ]

Die Wiener Zeitung beschäftigte sich in diesem Artikel mit den größeren Brocken, weshalb hier auf einen kleineren Posten und dessen Vervierfachung eingeganen werden soll:

»konnte aufgrund des Abrechnungsmodus – es existieren 17 Rechnungsadressaten «

Ein Beispiel aus dem Kapitel »sonstige Fälle«: Im Februar 2004 wurde das E-Government Gesetz erlassen. Hierin wurde auch die Einführung der »Amtssignatur« vereinbart; selbige sollte mit Jänner 2011 umgesetzt worden sein. Fast sechs Jahre später, im Dezember 2010 erkannte das Innenministerium, dass die Umsetzung der Amtssignatur nicht fristgerecht sondern erst in anderthalb bis zwei Jahren umgesetzt sein würde.

Um die Druckleistungen erbringen zu können, vergab das BMI »an ein ihm empfohlenes Unternehmen in Wien« [.pdf S.87] einen entsprechenden Auftrag über € 99.999 und ¢ 99. Bei einem Cent mehr, somit € 100.000 wäre eine öffentliche Ausschreibung nötig gewesen. Die Zeit war knapp und das BMI

»… begründete die Nichteinholung von Vergleichsangeboten mit zeitlicher Dringlichkeit«[.pdf S.87]

Mit dem vereinbarten Betrag sollte eine Übergangslösung finanziert werden, um Zeit für eine entsprechende Ausschreibung zu gewinnen. Wie mit dem namentlich nicht genannten Betrieb vertraglich vereinbart, informierte dieser das BMI bei Aufbrauchens von 80% der Summe. Da die öffentliche Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig gestellt worden war, wurde die Auftragswertbegrenzung gestrichen und der Vertrag verlängert.

»Das BMI konnte aufgrund des Abrechnungsmodus – es existieren 17 Rechnungsadressaten – keine Gesamtsumme an tatsächlich angefallenen Kosten im Jahr 2011 für die beschaffte Leistung nennen.« [.pdf S.88]

Eine Schätzung des Rechnungshofes geht von € 428.000 aus. Zum Vergleich: Nach Angaben des BMI betrugen diese Kosten im Vorjahr € 218.990,63. Somit nahezu eine Verdoppelung. Wirtschaft lebt von Wachstum; hiervon könnte gelernt werden.

Die Kritik, dass die Beschaffungsabteilung keinen Überblick über die tatsächlich angelaufenen Kosten hatte, wies das BMI mit dem Argument zurück, dass die Zuständigkeit der Beschaffungsabteilung mit der Auftragsverteilung endet und der Vertragsvollzug grundsätzlich von der Fachabteilung bzw. sachlich zuständigen Organisationseinheit wahrzunehmen ist. [.pdf S.89]

Ein Ziel der Amtssignatur, welche Teil der E-Government Gesetzgebung, ist die Vereinfachung von Amtswegen und Verminderung des doch sehr aufwändigen Papierverbrauchs und den damit einhergehenden Kosten.

Dem Innenministerium untersteht neben Bundespolizei, Aslywesen, etc. auch die Korruptionsbekämpfung. Die damals zuständige Ministern wurde anschließend Finanzministerin.