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Informationswiederbeschaffung

Es ist nicht schwer, sich einen Einblick in den Datenbestand geben zu lassen, den der Staat über Sie hat: §26 des Datenschutzgesetzes [voller Gesetzestext] ermöglicht ein kostenloses Auskunftsbegehren:

Zwar liegt mir ein euphorisches Sprüchlein wie »Komm, wir holen unsere Daten« auf der Zunge, aber in diesem Zusammenhang gibt es einen allzu bitteren Beigeschmack [»küsst mich dort, wo’s bitter schmeckt«]. Daher wurde dem wundeschönen Film »Brazil« [Trailer] der Titel »Informationswiederbeschaffung« entliehen. Wer den Film kennt, wird mich verstehen. Wer den Film nicht kennt, hat bisher was verpasst im Leben.

Damit die Möglichkeit, über den eigenen Datenbestand Auskunft zu erlangen nicht untergeht, ist dieser Blogeintrag hier auch Teil des Eintrags Totalüberwachung zum Schutz vor uns selbst.