Eine deutsche Anwaltskanzlei drohte mit 1. September 2012 die Namen von bis zu 150.000 mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern zu veröffentlichen.
Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen [U+C] ist seit Jahren mit der Abmahnung von Tauschbörsennutzer beschäftigt. Üblich soll die Einforderung eines Pauschalbetrags von € 650 sein. Wird nicht bezahlt so wird die Forderung auf € 1286.80 erhöht [quelle]. Damit sollen allfällige Schadensersatzansprüche, Anwaltsgebühren und andere Aufwendungen gedeckt werden.
Bewusste Urheberrechtsverletzungen
[Quelle]
Zu den Mandanten der Kanzlei gehören laut Süddeutscher Zeitung [Artikel] Firmen wie Magmafilm, Purzel-Video und Videorama. Der Jahresumsatz von Videorama soll bei jährlich ≈ € 40 Million liegen [Quelle]; Magma Film konnte sich seit rund 15 Jahren im Geschäft halten [Quelle].
Meine Lesart ist die, dass genannte Firmen eher nicht zu den kleinen kreativen Firmen gehören, deren Existenzsicherung von der vehementen Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen abhängig ist. So zumindest ein gerne verwendetes Argument für Abmahnungen.
Existenzsicherung durch Urheberrechtsansprüche
Auf der Website der Kanzlei findet sich unter Antipiracy folgenes:
Dabei entwickeln nur die wenigsten Täter ein Unrechtsbewusstsein
[Anm.: Hervorhebungen durch den Autor dieses Blogeintrags!]
Zitiert aus dem Volltext, abgerufen am 10. September 2012
Was trotz allen Argumenten bleibt ist die Androhung, eine Namensliste von Personen zu veröffentlichen, welchen illegales Herunterholen von Pornos aus dem Internet zulasten gelegt wird.
Die Beweisführung, welche Person zu welcher Zeit welche Daten auf einen Rechner lud ist – meinem Wissen zufolge – sehr aufwendig. Im Wortlaut der Kanzlei liest sich dies wie folgt:
[quelle]
Wobei die Ankündigung der Veröffentlichung von Namen wahrscheinlich hilfreich ist. Was kann in so einer Liste stehen? Möglich ist viel – und diese Unsicherheit verstärkt das Druckmittel.
Schadensmaximierung
Wie wollen Betroffene nachweisen, dass ihr Name nur zufällig der gleiche, wie einem auf der Liste ist? Wem wird in so einem Fall eher Glauben geschenkt: einer Anwaltskanzlei oder einer einzelnen Person? Wie lange würde sich die Liste im Internet halten? Jede im Internet freigesetzte Information ist nahezu unmöglich wieder löschbar.
[Georg Danzer: "Der legendäre Wixerblues"]
Dürfen die das überhaupt?
Njain – Folgende von Juristen verfassten Artikel behandeln die Ankündigung:
- Planen Anwälte einen Pranger für Filesharer? [law blog ]
- Der Filesharing-Pranger [Internet-Law]
- Filesharing-Abmahnungen: Kanzlei U+C möchte "Gegnerliste" veröffentlichen [Kanzlei Ferner]
- Initiative Abmahnwahn
einstweilige Anordnung
Am 31. August 2012 wurde über das Landesgericht Essen den Anwälten Urmann & Collegen mit einer einstweiligen Anordnung verboten, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen.
Stellungnahme der Kanzlei U+C:
[Quelle abgerufen am 10. September 2012]
Gegen die Verfügung kann Einspruch erhoben werden; bis zur Klärung darf die Liste nicht veröffentlicht werden.
Hoffen wir, dass sie nicht zufällig ins Netz entschlüpft.