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Ablasshandel 2011

Jene Anwalts­kanzlei, welche die Veröffentlichung der Namen wegen illegalem Download von Pornos Beklagter androhte [Artikel], versteigerte 2011 eine ähnliche Namensliste. Inhalt der Liste waren unbezahlte Forderungen, Meist­bietender soll ein Inkassobüro sein.

Wer will € 90 Millionen?

Insgesamt soll es sich um 72 000 Abmahnungen wegen File­sharing handeln; pro Person werden € 1 286.80 gerechnet [Gesamtsumme € 90 076 000] . Damit soll der entstandene Schaden, Anwalts­kosten etc. gedeckt sein.

Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechts­verletzungen im Internet aus dem Bereich "adult entertainment"
[Quelle]

"Adult Entertainment" übersetze ich hier frei mit: Porno, Sexfilm, Beischlaf-­Dokumentationen, was­auch­immer…

Porno und Popcorn

So wie ich mir die Welt vorstelle, dürfte die Gewinn­spanne eines Pornos das x-fache dessen eines Hollywood Produkts sein. Wobei die Porno­grafie zusätzlich die Möglichkeit hat, Material wieder und wieder und wieder zu verwerten, ohne dass das Publikum ausbleibt. Eine ähnliche Gewinn­spanne eines Produktes, vom Roh­material zum fertigen Endprodukt inklusive aller Produktions­schritte und -kosten kann ich mir nur bei Popcorn vorstellen.

Eine Milchmädchenrechnung
  • Gesamtsumme € 90 076 000
  • gleichmäßig auf 72 000 Abmahnungen verteilt
  • ergibt € 1 286.80 pro Nase für "illegalen" Datenaustausch
  • bei á € 15 pro DVD Verlust für die Kläger
  • durchschnittlich 85,7 DVDs pro Nase
  • 0,7. DVD = Bonusmaterial?

Durch Auf- und Abrundung ergibt sich ein Rest von € 57 600 – die Kosten und Honorare der Kanzlei sollten damit annähernd gedeckt sein.

Des Pornoprangers" Fundament

Worauf ich hinaus will: die Summen sind wahrscheinlich keine Jahres­umsätze. Wem so eine Forderung ins Haus fliegt, steht vor der Wahl: zahlen oder vor Gericht ausfechten, dass entsprechende Titel ganz bestimmt nicht illegal über das Internet bezogen wurden. Wer den juristisch längeren Atem wird sich in solchen Fällen zeigen.

Wie auch immer: Es ging auch in diesem Fall um sehr viel Geld. Die Kanzlei trat betont "nur als Vermittler, und nicht als Verkäufer der Forderungen " auftrat [Quelle]. Hierfür müssten die offenen € 90 Millionen ihren Mandanten bereits in Rechnung gestellt worden sein.

Verschwiegenheit, bitte!

Die Distanzierung der Kanzlei von Klagsumme wie Zusammenhang [Pornos! Gott­verdammich!!!] ging so weit, dass von Bietern erst eine Kaution von € 5.000 Euro sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheits­erklärung verlangt wurde. Erst danach wären Details zu erfahren. [Quelle].

Im Weblog des Juristen Thomas Stadler findet sich ein Artikel zur Versteigerung – und ein Hinweis auf die Firma DigiProtect. Diese beteuert auf Ihrer Webseite in Großbuchstaben, dass sie Musik liebe; die Firma. Auf folgender Seite wird ein Für und Wider zum Thema Filesharing dargelegt, und wie dies mit der Existenz­sicherung Kreativer zusammenhält. Abschließend kommt man zu dem Fazit:

Wer Musik liebt, der gibt dem Gedanken eine Chance, für seine Musik ganz einfach zu bezahlen.

In der Praxis verhilft sie besagtem Gedanken über eine Rechtsanwaltskanzlei und Abmahnungen zu mehr Chancengleichheit. Dieser Artikel diskutiert das breiter. Was dies mit Porno zu tun hat?

In diesem Fall werden die heißen Kartoffeln an die oben besprochene Kanzlei Urmann+Collegen weitergereicht [Quelle].

Schuldnerdaten versteigert an

Den Meistbietenden; in diesem Fall dürfte es sich um den Inkassodienstleister Debcon Debitorenmanagement und Consulting für Immobilienfinanzierer GmbH [Website] aus Witten, Deutschland handeln.

In diesen Artikeln [Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 als auch Artikel 4, …] finden sich Schilderungen von Schreiben der Firma Debcon an Personen, welche zuvor von der Kanzlei Urmann+Collegen beklagt worden sind.

Die Firma Debcon stellt sich auf ihrer Homepage vor:

Die Palette der von uns angebotenen Dienst­leistungen deckt das gesamte Spektrum der Bearbeitung notleidenden Immobilien­finanzierungen ab … Bearbeitung zahlungs­gestörter Immobilien­finanzierungen.
[Zitiert aus dem Volltexts, abgerufen am 11. September 2012.
Hervorhebungen durch den Autor dieses Blogeintrags]

Unter "Leistungsspektrum" Unterpunkt "Debitorenmanagement" findet sich dann [auszugsweise] folgender Text:

Wir verstehen uns nicht als reiner Inkasso­dienstleister. Vielmehr steht das Beraten und Heben der mit einer notleidenden Immobilien­finanzierung verknüpften Werte im Vordergrund.
[Zitiert aus dem Volltext, abgerufen am 11. September 2012.
Hervorhebungen durch den Autor dieses Blogeintrags]

­

Inhalt sowie Wortwahl waren mir die Wiedergabe an dieser Stelle wert. Zudem: es heißt Not leidenden, nicht notleidenden [Quelle].

Dürfen die denn das?

Ein Anwalt welcher nicht aus jener Kanzlei, welche die Daten versteigerte:

Den Filesharing-Abmahnungen lagen oft strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder zivilrechtliche Auskunftsansprüche zugrunde. Es wird im Einzelfall nicht unproblematisch sein, diese sensiblen Daten an Dritte weiterzugeben, um sie dann in möglichen Gerichtsverfahren einzusetzen
[Quelle]

Dazu die Kanzlei, welche die Daten versteigerte:

Die Versteigerung von Forderungen bewegt sich vollumfänglich im rechtlichen Rahmen. Die Rechtmäßigkeit der zu versteigernden Forderungen ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen, die die jeweils beteiligten Landgerichte erlassen haben
[Quelle]

Ein hörenswertes Interview mit dem Anwalt Udo Vetter [lawblog.de] dazu, ob der Verkauf von Mahnungen erlaubt ist, findet sich über diesen Link [direkter .mp3 Download] von dieser Quelle.

In diesem Artikel wird die rechtliche Grundlage eines solchen Verkaufs diskutiert.

ein persönliches Schlusswort

Da ich weder Jurist bin noch durch Vermutungen falsche Hoffnungen wecken will verweise ich auf diverse Kanzleien und Plattformen, welche sich mit der professionellen Abweisung von Abmahnungen auseinandersetzen. Sollte jemand eine solche Abmahnung zugestellt worden sein: alles Gute! Ansonsten: Ich kann und will hier für Nichts ung Niemand Werbung machen. Sorry, Leute. Und alles Gute!

 


 

Der Pornopranger

Eine deutsche Anwaltskanzlei drohte mit 1. September 2012 die Namen von bis zu 150.000 mutmaßlichen Urheberrechts­verletzern zu veröffentlichen.

Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen [U+C] ist seit Jahren mit der Abmahnung von Tauschbörsen­nutzer beschäftigt. Üblich soll die Einforderung eines Pauschalbetrags von € 650 sein. Wird nicht bezahlt so wird die Forderung auf € 1286.80 erhöht [quelle]. Damit sollen allfällige Schadens­ersatz­ansprüche, Anwaltsgebühren und andere Aufwendungen gedeckt werden.

Bewusste Urheberrechtsverletzungen

Die Kanzlei ist "vor allem für die Abmahnung wegen des illegalen Downloads pornografischer Filme bekannt"
[Quelle]

Zu den Mandanten der Kanzlei gehören laut Süddeutscher Zeitung [Artikel] Firmen wie Magmafilm, Purzel-Video und Videorama. Der Jahresumsatz von Videorama soll bei jährlich ≈ € 40 Million liegen [Quelle]; Magma Film konnte sich seit rund 15 Jahren im Geschäft halten [Quelle].

Meine Lesart ist die, dass genannte Firmen eher nicht zu den kleinen kreativen Firmen gehören, deren Existenz­sicherung von der vehementen Durchsetzung von Urheberrechts­ansprüchen abhängig ist. So zumindest ein gerne verwendetes Argument für Abmahnungen.

Existenzsicherung durch Urheberrechtsansprüche

Auf der Website der Kanzlei findet sich unter Antipiracy folgenes:

Viele Straftaten des 21. Jahrhunderts finden im Internet statt. … Gerade auch für kleinere kreative Firmen stellt die Verletzung ihrer Urheberrechte bzw. die kostenfreie illegale Verbreitung ihrer Werke ein existenzbedrohendes wirtschaftliches Problem dar. …

Dabei entwickeln nur die wenigsten Täter ein Unrechts­bewusstsein

[Anm.: Hervorhebungen durch den Autor dieses Blogeintrags!]
Zitiert aus dem Volltext, abgerufen am 10. September 2012

 

Was trotz allen Argumenten bleibt ist die Androhung, eine Namensliste von Personen zu veröffentlichen, welchen illegales Herunterholen von Pornos aus dem Internet zulasten gelegt wird.
Die Beweisführung, welche Person zu welcher Zeit welche Daten auf einen Rechner lud ist – meinem Wissen zufolge – sehr aufwendig. Im Wortlaut der Kanzlei liest sich dies wie folgt:

In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen. Im Interesse unserer Mandanten ist dies häufig sinnvoller als der Gang durch die Gerichtsinstanzen. Ist es jedoch erforderlich, scheuen wir den Kampf ums Recht vor den Gerichten nicht
[quelle]

Wobei die Ankündigung der Veröffentlichung von Namen wahrscheinlich hilfreich ist. Was kann in so einer Liste stehen? Möglich ist viel – und diese Unsicherheit verstärkt das Druckmittel.

Schadensmaximierung

Wie wollen Betroffene nachweisen, dass ihr Name nur zufällig der gleiche, wie einem auf der Liste ist? Wem wird in so einem Fall eher Glauben geschenkt: einer Anwaltskanzlei oder einer einzelnen Person? Wie lange würde sich die Liste im Internet halten? Jede im Internet freigesetzte Information ist nahezu unmöglich wieder löschbar.

Neben Privatpersonen sollen darauf auch Pfarrämter, Polizeistationen und sogar Botschaften arabischer Länder auftauchen. [Quelle]

auf mi steht kane, ja kruzifix – Was soll i machen – i wix, sonst nix
[Georg Danzer: "Der legendäre Wixerblues"]

Dürfen die das überhaupt?

Njain – Folgende von Juristen verfassten Artikel behandeln die Ankündigung:

  • Planen Anwälte einen Pranger für Filesharer? [law blog ]
  • Der Filesharing-Pranger [Internet-Law]
  • Filesharing-Abmahnungen: Kanzlei U+C möchte "Gegnerliste" veröffentlichen [Kanzlei Ferner]
  • Initiative Abmahnwahn
    • U+C kündigen Veröffentlichung einer Gegnerliste an [Artikel]
    • Ergänzung zum obigen Eintrag [Artikel]

einstweilige Anordnung

Am 31. August 2012 wurde über das Landesgericht Essen den Anwälten Urmann & Collegen mit einer einstweiligen Anordnung verboten, den Namen und die Adresse einer Abgemahnten zu veröffentlichen.

Stellungnahme der Kanzlei U+C:

U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch
[Quelle abgerufen am 10. September 2012]

Gegen die Verfügung kann Einspruch erhoben werden; bis zur Klärung darf die Liste nicht veröffentlicht werden.
Hoffen wir, dass sie nicht zufällig ins Netz entschlüpft.

 


 

McDonalds und PayPal

McDonalds testet derzeit in Frankreich ein mobiles Bezahl­system. Im Unterschied zu Bargeld ⁄ Plastikkarte soll per Smartphone bezahlt werden. Im Rennen um die Abwicklung: PayPal und Square Inc.

PayPal

eBays PayPal bietet in Nordamerika sein Bezahl­system bereits über einigen Firmen an. Diesem Bericht zufolge sind es 15, auf PayPals Produktseite fand ich (derzeit noch) weniger. Die Abwicklung läuft über das Konto des PayPal Konto des Kunden, die Bestellung über Mobiltelefon oder Computer. Whatever works.
Und da sich die Gelegenheit bietet: PayPal hat sich über die Jahre auf vielen Webseiten als einfache und bequeme Zahlungs­möglichkeit eingeschlichen. Bis man in deren Ungnade fällt:

PayPal vs. …

  • Wikileaks – Spendengelder an die Enthüllungsplattform Wikileaks wurden einbehalten [Artikel]
  • "Verdächtige" – PayPal gleich seine Kundendatenbank mit dem amerikanischen Heimatschutz­ministerium ab. Wer "Verdächtig" ist, dessen Konto wird gesperrt [Artikel]
  • Kuba – das weitgehende Verbot von Handel zwischen Kuba und den Vereinigten Staaten wird über PayPal als US-Firma auch hier in Europa durchgesetzt – wodurch das US-Embargo auch in der restlichen Welt durchgesetzt wird [Artikel]
  • RegretsyWebsite wurden Spenden zur Finanzierung von Weihnachtsgeschenken für Kinder mittelloser Eltern gesammelt. PayPal stufte die Webseite nicht mehr als Non-Profit Organisation ein, das Geld einbehalten [Artikel]
  • Minecraft – das Kundekonto des unabhängigen Spieleentwicklers wurde von PayPal eingefroren [Artikel]
  •  

     


     

    Square Inc.

    Mitbewerber um den Vertrag mit der größten Kette von Fast Food Restaurants ist Square Inc, welche bereits einen Vertrag über ein ähnliches Zahlungs­system mit Starbucks abgeschlossen haben. Als Finanziers finden sich folgende Namen:

    • Marisa Mayer — im Vorstand von Yahoo, bis Anfang 2012 Vizepräsidentin bei Google Inc.

    • Biz Stone — Mitbegründer und künstlerischer Leiter des Microblogging Anbieters Twitter

    • Shawn Fanning – Mitbegründer von Napster und Programmierer der Software für die gleichnamige Musiktauschbörse

    • Dennis Crowley – Mitbegründer des sozialen Netzwerks Foursquare

    • Kevin Rose — Mitbegründer des social bookmark Digg

    Auch bei Square Inc. werden die Kunden- und Zahlungs­daten über das Mobiltelefon abgewickelt. Als Zusatzoption gibt es einen Adapter (von Händlerseite), welcher mit dem Telefon (des Kunden) verbunden wird. Durch diesen Adapter wird die Kreditkarte gezogen und fertig. Auch hier wird vollmundig versprochen, wie einfach und sicher Geldausgeben wird.

    Square Inc. & Spendeneintreibung

    Square Inc. bietet an, dass Kunden bei Spenden­eintreibern auf offener Straße ihre Kreditkarten durch den Adapter ziehen können. Das Geld sollte dann direkt am Konto von politischen Kampagnen landen.

    ABER: VISA und Mastercard, zwei Unternehmen mit denen Square Inc. zusammen arbeitet beteilig(t)en sich rege am finanziellen Aushungern von Wikileaks durch Einbehalten von Spendengeldern. Zudem: Leuten auf offener Straße das Telefon mit einem Adapter hinzu­halten um Spenden zu sammeln brüllt nach Missbrauch; dessen Umsetzung wohl nur eine Frage der Zeit ist.

    Square Inc. Politcal Campaign Website


    Wiener Schmäh vs. Menschenwürde

    "Wie schön wäre Wien ohne Wiener…
    Statt Antisemitismus nur ein Antiquariat
    "
    aus Georg Kreislers "Wie schön wäre Wien ohne Wiener"
    [text]

    Österreich beantwortet wieder einmal die Frage, warum "die Juden" an allem schuld sind; vor allem am Antisemitismus per se. Und beweist, dass nur wenig die Massen so eint wie Fußball und der Hass auf Israel.

    Am Beispiel eines Zwischenfalles am Donnerstag dem 30. August 2012:

    "Wiener Schmäh" und "die Juden"

    "Scheiß-Juden raus, Scheiß-Juden haut ab!" habe der Mann ihn von hinten angeschrien „Als ich mich zu ihm umdrehte und ihn ansah, erhob er seine rechte Hand zum Hitlergruß und schrie – seine Hand weiterhin zum Hitlergruß gestreckt – "Hau ab, du Scheiß-Jude! Juden raus! Heil Hitler!‘“ Der Mann sei etwa drei Meter entfernt gestanden. [quelle]

    Weder die von ihm darauf angesprochenen Polizisten, die den Vorfall selbst aus wenigen Metern Entfernung beobachtet hatten, noch weitere, die er auf dem Weg in die Israelitische Kultusgemeinde darauf ansprach, unternahmen etwas. „Na hörn‘s, heut‘ is‘ Fußball“ und „Regen Sie sich nicht so auf! Gehn‘s weiter! Schönen Tag noch!“. Die ersten von ihm angesprochenen Polizisten hätten sogar gegrinst. [quelle]

    Beleidigung

    …wenn die Tat gegen den Verletzten in einer die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung oder Verspottung besteht
    [§ 117 Absatz 3 Strafgesetzbuch, Fassung vom 04.09.2012, gekürzte Wiedergabe [quelle]]

    Stellungnahme der Polizei

    Nicht-Eingreifen der Polizei sei die bei Anlässen wie Fußballspiel[en] angewandte „ordnungsgemäße Methode der Deeskalation“ [quelle]

    Verbotsgesetz von 1947

    …wird bestraft, wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht
    [§ 3h des Verbotsgesetz 1947 Strafgesetzbuch, Fassung vom 04.09.2012, gekürzte Wiedergabe [Gesetzestext]]

    Stellungnahme des Rabbiners

    Aus einem Schreiben des Rabbiners an die Wiener Polizei: "Mit antisemitischen Beschimpfungen auf offener Straße bedacht zu werden gehört leider zum Alltag für Wiener Juden. Dass dies jedoch vor den Augen, also in tatsächlicher Präsenz von Polizeibeamten geschieht, war eine Premiere für mich. Dass diese Polizisten tatenlos zusehen und auch noch grinsen, ein regelrechtes Schockerlebnis" [quelle]

    Stimmen aus Österreichs

    zitiert aus Leserkommentaren von derstandard.at, krone.at und vienna.at. Die Auswahl ist wenig repräsentativ da zu einzelnen Beiträgen nur schwer Links erstellbar waren; womit eine Belegung von Aussagen nur schwer möglich ist. Die Vollversion der teils gekürzten Kommentare stehen über den [quelle] Verweis zur Verfügung]


    [Screenshot krone.at]
    • Wie oft werden wir in österreich als „Scheiß österreicher“ beschimpft? Regt sich da wer auf? [quelle]
    • Das provokante Zurschaustellen religiöser Symbole sollte bestraft werden [quelle]
      [Anm.: der Rabbiner trug eine Kippa; die traditionelle Kopfbedeckung gläubiger männlicher Juden]


    inselblog]

    • …da steht jetzt mal eine behauptung im raum. sonst nichts. [quelle]
    • …der rabbi macht sich wichtig?! ist halt so. burgenländerwitze werden ja auch nicht strafrechtlich verfolgt. warum darf man juden nicht beschimpfen, amis,oder deutsche schon? … der rabi soll das alles nicht so wichtig nehmen [quelle]

    [screenshot vienna.at]
    • …wie im kindergarten.. " du tante.. der xy hat mir die zunge gezeigt" [quelle]
    • Mir kommen die Krokodilstränen bei solchen Geschichten :-(( [quelle]
    • in isr. gehts den arab. buergern viel schlimmer als den rabbis hier [quelle]
    • würde mich nur interessieren woher der Grieche wusste das es sich bei dem Rabbi um einen Juden handelt?[quelle]
    • Da in den Storypostings keine sinnvolle Diskussion mehr stattgefunden hat und gegen die Netiquette verstoßende Postings überhandgenommen haben, sehen wir uns gezwungen, das Forum bis auf Weiteres zu deaktivieren.[quelle]

    Verhetzung

    …ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht
    [§ 283. Absatz 2 Strafgesetzbuch, Fassung vom 04.09.2012, gekürzte Wiedergabe [quelle]]

    Helmut Qualtinger: "Wenn der Wiener an Schas lasst"

    wenn der wiener an schas lasst,
    macht der herrgott schön’s wetter,
    und die engerl, die schnuppern dazua

    und der petrus ruft,
    wolken geht’s wischerlt’s erscht später
    wann der wiener an schas lasst, gebt’s ruah

    denn es gibt nix so resches,
    so gemütliches fesches,
    wie den goldenen weanerschas
    [Helmut Qualtinger: "Wenn der Wiener an Schas lasst"]